Der BUNDES-HOSPIZ-ANZEIGER erscheint alle 2 Monate vom Februar eines Jahres an im Laufe des Nachfolgemonats. Es besteht keine Lieferungspflicht bei nicht möglicher Zustellung und bei höherer Gewalt.
Bestellungen erfolgen beim Verlag schriftlich auf Rechnung und können innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden.
Abonnementkündigung: Kündigungen des Abonnements erfolgen schriftlich im Laufe des Kalenderjahres bis zum 1. Oktober des Jahres beim Verlag. Alle Abonnements verlängern sich ohne Kündigung automatisch für das folgende Kalenderjahr. Gerichtsstand ist Ludwigsburg.