Umfrage

Liebe Leserinnen und Leser der hospiz zeitschrift palliative care,
liebe Interessierte an unserem Verlag,

das Thema Nichtigerklärung § 217 StGB durch das Verfassungsgericht im vergangenen Februar hat
und wird einen anderen Umgang mit dem assistierten Suizid nach sich ziehen. Daraus folgt aber
nicht, dass der Gesetzgeber die Suizidhilfe nicht regulieren darf. Das ist bis heute nicht geschehen.
Doch bisher schweigt der Gesetzgeber.

Wir bitten Sie heute, uns einige Fragen zu diesem Thema zu beantworten. Unter den
Teilnehmer*innen verlosen wir 10 Stück Sorgekunst.

     

    Fragen:

    Wurde an Ihr Hospiz, in welcher Form auch immer, ein Suizidwunsch herangetragen?

    Falls ja, wie oft ist dies im vergangenen Jahr geschehen?

    In welcher Form geschah das?

    Gibt und/oder gab es bei Ihren Mitarbeiter*innen und Ihren Ehrenamtlichen Gesprächsbedarf zu diesem Thema?

    Gibt es ein Meinungsbild bei Ihren Haupt- und Ehrenamtlich Tätigen? Gibt es unterschiedliche Haltungen?

    Gibt es bei Ihnen eine vom Hospiz vorgegebene Vorgehensweise, wenn Suizidwünsche an ehrenamtliche und/oder hauptamtliche herangetragen werden?

    Was würde geschehen, wenn beispielsweise Haupt- und/oder Ehrenamtliche Menschen auch bei einem assistierten Suizid begleiten möchten?

    Gäbe es einen Unterschied zwischen stationärer und ambulanter Begleitung in diesem Fall?

     

     

    Falls Sie an der Verlosung teilnehmen möchten, bitten wir hier um Ihre Daten und postalische Adresse.
    Vielen Dank.

     

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    Adresse