Netzwerkkoordination – Luft nach oben

Förderung der Netzwerkkoordination von Hospiz- und Palliativnetzwerken in Deutschland 2022-2024

Seit 2022 fördern die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen die Koordination in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken durch eine Netzwerkkoordinatorin oder einen Netzwerkkoordinator. Die Förderung soll die regionalen Akteurinnen und Akteure, wie Pflegedienste, Ärztinnen und Ärzte, ambulante (Kinder-)Hospizdienste, SAPV-Teams oder auch allgemeine kommunale oder kirchliche Angebote (z. B. der Seelsorge oder Trauerberatung), darin unterstützen, sich untereinander besser abzustimmen und ihre Aktivitäten zu koordinieren. Hierdurch soll endlich ein Beitrag geleistet werden, um die Versorgung und Begleitung von Menschen in ihrer letzten Lebensphase übergreifend zu verbessern. 

Pro kreisfreie Stadt oder Landkreis kann ein Netzwerk mit bis zu 15.000 EUR gefördert werden kann. Die Förderung setzt voraus, dass die kreisfreie Stadt oder der Landkreis einen Förderbeitrag in gleicher Höhe wie die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen leistet, zusammen also EUR 30.000,- pro Jahr. Mit den Fördermitteln der Krankenkassen werden ausschließlich Personal- und Sachkosten für die Netzwerkkoordinatorin oder den Netzwerkkoordinator bezuschusst. 

Halt finden, wenn alles zu entgleiten droht

32,99 

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ISBN 978-3-9412519-4-6

In Deutschland gibt es 107 kreisfreie Städte. Zusammen mit den 294 Landkreisen, bilden sie die 401 zu fördernden Gebietskörperschaften auf Kreisebene. Gefördert wurden zwischen 2022 und 2024 insgesamt aber nur 69 Gebietskörperschaften, gerade einmal 17%, nicht mal ein Fünftel der Berechtigten

Die Beantragung von Fördermitteln auf Landesebene erfolgt bei den durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen benannten fördernden Stelle. Zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen wurde entsprechende fördernde Stellen in den jeweiligen Bundesländern vereinbart. Einen Link zur Übersicht der fördernden Stellen finden Sie unten im Abspann der Nachricht.
Gemäß dem Bericht des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken durch Netzwerkkoordinatoren – Entwicklung der Netzwerkstrukturen und deren Förderung verlief die Entwicklung im Ergebnis verhalten.
Insgesamt wurden lediglich 69 Netzwerkstrukturen gefördert. Der Großteil der Förderanträge (ca. 88 %) bezog sich auf eine Laufzeit von bis zu 12 Monaten, während etwa 11 % eine Laufzeit von 13 bis 24 Monaten umfassten. Die geförderten Netzwerkstrukturen erstreckten sich auf 72 Kreise bzw. kreisfreie Städte. Angesichts der 401 Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland ist damit nach wie vor nicht von einer weit verbreiteten Verfügbarkeit geförderter Netzwerkstrukturen in der Fläche auszugehen.

Ergebnisse zu Abdeckung, Personal und Kosten

Die geförderten Netzwerke decken überwiegend das gesamte Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt ab. Eine Ausnahme bildet Berlin, wo das Stadtgebiet regional unterteilt wurde und sich die Förderung auf sechs Netzwerkstrukturen verteilt. Sechs Netzwerkstrukturen weisen einen Wirkungsbereich auf, der sich über mehrere Kreise bzw. kreisfreie Städte erstreckt.
Hinsichtlich der personellen Ausstattung der Netzwerke zeigt sich, dass die Netzwerkkoordinierenden – basierend auf den Förderanträgen einschließlich Folgeanträgen – mit einem Anteil von rund 44 % in einem Umfang von 15 bis 20 Wochenstunden, rund 28 % mit 10 bis 15 Wochenstunden und rund 20 % mit bis zu 10 Wochenstunden bei den antragstellenden Organisationen angestellt waren. Die Ergebnisse zeigen, dass die Netzwerkbildung von regionalen Gegebenheiten, bestehenden Versorgungsstrukturen und den jeweiligen Akteuren vor Ort geprägt ist.

Die qualitativen Anforderungen an die geförderten Netzwerkstrukturen, die sich aus den gesetzlichen Regelungen und der Konkretisierung durch die Förderrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes ergeben, werden nach den vorliegenden Informationen nahezu vollumfänglich erfüllt. Dies betrifft insbesondere den Inhalt der geförderten Koordinierungstätigkeiten, die Anforderungen an die anstellenden Organisationen/Strukturen sowie die Einbindung von Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartnern, insbesondere auch der spezialisierten Versorgungsstrukturen für Kinder und Jugendliche.

Die Förderausgaben für die Netzwerkstrukturen sind im Berichtszeitraum kontinuierlich angestiegen. Wie gesetzlich vorgesehen, beteiligen sich die Kommunen mindestens in Höhe des GKV-Finanzierungsanteils; der Förderbetrag liegt moderat über dem der GKV.


Ausblick


Zu den Gründen für den nur moderaten und zuletzt rückläufigen Anstieg von geförderten Netzwerkstrukturen liegen dem GKV-Spitzenverband keine Erkenntnisse vor. Naheliegend ist jedoch, dass sich die in einigen Regionen bereits etablierten Strukturen gemeinschaftlich so aufgestellt haben, dass sie auch ohne zusätzliche Koordination wirken können. Denn insbesondere Leistungserbringer wie SAPV-Teams oder ambulante Pflegedienste, aber auch stationäre Hospize und ambulante Hospizdienste sind durch die vertraglichen Beziehungen mit den Krankenkassen verpflichtet, sich übergreifend zu vernetzen und dazu geeignete Strukturen zu bilden. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes sind solche Modelle aus eigenverantwortlich gebildeten Strukturen gegenüber „extern“ koordinierten Strukturen vorzugswürdig, insbesondere auch im Hinblick auf ihre nachhaltige Etablierung.

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Die Übersicht zu vorhandenen Netzwerken in Deutschland: https://www.google.com/maps/d/viewer?mid=1vrWXHRLBTDGxhmjDIpe946w1ouHTg_g&femb=1&ll=51.3509990058301%2C9.98474585000002&z=6

Einladung zur Teilnahme an einer Workshopreihe des DHPV für Netzwerkkoordination: https://www.dhpv.de/regionale-hospiz-und-palliativnetzwerke.html

Zuständige, fördernde Stellen zur Antragstellung für die Förderung von Netzwerkkoordinationen in Hospiz- und Palliativnetzwerken gem. § 39d SGB V: https://shorturl.at/Frt8P

Bericht zu Hospiz Palliativnetzwerken der GKV 2025: https://shorturl.at/F53el

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