Gesetz Suizidprävention

Was geplant ist und warum das wichtig ist

Jedes Leben zählt. Suizide und Suizidversuche verursachen nicht nur großes Leid für Betroffene, Familien und soziale Kreise. Nahezu 10.000 Menschen starben in Deutschland allein in den Jahren 2022 und 2023 durch Suizid – hinzu kommen geschätzt über 100.000 Suizidversuche jährlich.

Die neue Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag (Zeile 3554) vorgenommen, das im Entwurf befindliche Suizidpräventionsgesetz umzusetzen.

Was ist das Ziel des Gesetzes?

Das Suizidpräventionsgesetz will:

  • Suizide verhindern
  • Betroffene frühzeitig unterstützen
  • Wissen und Hilfsangebote besser zugänglich machen
  • das Thema von Vorurteilen befreien (entstigmatisieren)

Die ethische Fallbesprechung in der palliativen Begleitung

32,99 

inkl. MwSt.
zzgl. Versandkosten

ISBN 978-3-946527-57-2

Warum ein Gesetz?

Es gibt viele gute Initiativen in Deutschland – aber noch keine zentrale Struktur. Der Bund möchte:

  • Die Koordination und Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Akteuren verbessern
  • bestehende Hilfsangebote bekannter machen,
  • das Thema gesellschaftlich enttabuisieren,
  • die Lebensqualität suizidgefährdeter Menschen verbessern – gerade auch im hohen Alter oder bei schwerer Krankheit.

Welche Maßnahmen sind geplant?

MaßnahmeKurz erklärt
InformationspflichtBerufsgruppen wie Pflegekräfte, Ärzt:innen oder Polizist:innen sollen auf Hilfsangebote hinweisen, wenn sie Suizidgefahr erkennen.
Bundesfachstelle für SuizidpräventionEinrichtung einer neuen zentralen Stelle beim Bundesgesundheitsministerium zur Entwicklung, Koordination und Beratung zu allen Maßnahmen.
Digitale Übersicht aller HilfenEine Plattform soll bundesweit verfügbare Anlaufstellen aufzeigen – einfach und auffindbar.
Einheitliche Notrufnummer 113Eine neue Krisen-Hotline soll rund um die Uhr erreichbar sein – deutschlandweit.
Online- und Telefonberatung ausbauenBestehende Angebote sollen gestärkt und weiterentwickelt werden.
Schulungen für FachkräfteEmpfehlungen zur Fortbildung für Berufsgruppen mit Kontakt zu suizidgefährdeten Personen.
Forschung & DatenlageMehr Forschung zu Suizidursachen, Prävention und Assistiertem Suizid. Einrichtung eines Suizidregisters wird geprüft.
Modellprojekte in jedem BundeslandJedes Bundesland soll ein eigenes Präventionsprojekt starten.

Wer wird eingebunden?

  • Fachleute aus Medizin, Psychologie, Pflege, Rettungswesen, Sozialarbeit
  • Ehrenamtliche, Seelsorger:innen, Krisendienste
  • Länder, Kommunen, Fachverbände
  • Angehörige Betroffener

Was soll sich ändern?

Suizid soll nicht länger Tabuthema sein. Es geht darum, zu zeigen:

  • Hilfe ist möglich.
  • Betroffene sind nicht allein.
  • Suizid ist vermeidbar.

Welche Kritik gibt es?

Sozialverbände wie die Diakonie äußern sich noch kritisch zum Gesetzentwurf. Insbesondere folgendes wird angemahnt und vorgeschlagen:

  • die Bundesländer sollen geeignete Krisendienste schaffen,
  • Einführung zentraler Zugänge über eine bundesweit einheitliche Telefonnummer sowie ergänzend über Web oder App,
  • eine verbindliche Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Leistungserbringer,
  • eine tragfähige Finanzierung und die strukturelle Stärkung gemeinnütziger und ehrenamtlicher Akteure.

Wie geht es weiter?

Der Gesetzentwurf soll ein bedeutender Schritt hin zu einem strukturierten und wirksamen System zur Suizidprävention darstellen. Der Bundestag hat sich bereits 2023 klar für mehr Suizidprävention ausgesprochen. Die neue Bundesregierung möchte das Gesetz nun bald umsetzen.

Zum Weiterlesen

Gesetzentwurf vom Dezember 2024

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gesetz-zur-staerkung-der-nationalen-suizidpraevention.html

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