Einblicke in eine neue Versorgungswirklichkeit
Seit das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) aufhob, hat sich die Landschaft der Sterbebegleitung in Deutschland nachhaltig verändert. Während die Zahl der assistierten Suizide laut Sterbehilfeorganisationen weiter ansteigt, steht unter anderen auch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) vor der Herausforderung, professionelle Antworten auf eine hochkomplexe Dynamik zu finden.
Eine aktuelle Fallstudie der Uniklinik Köln liefert nun wertvolle explorative Einblicke in die Praxis. In einem Zeitraum von über fünf Jahren äußerten von rund 2.050 betreuten Patient:innen lediglich sechs (0,3 %) einen konkreten Wunsch nach Suizidassistenz. Doch trotz dieser geringen Fallzahl war die Intensität der ethischen und emotionalen Auseinandersetzung im Team enorm.
Autonomie als zentraler Treiber
Die Fallberichte aus der Studie – überwiegend Patient:innen mit Amyotropher Lateralsklerose (ALS) – verdeutlichen, dass nicht die körperliche Symptomlast allein ausschlaggebend ist. Vielmehr sind es:
- Der massive Verlust an Autonomie und Kontrolle.
- Die Sorge, den Nahestehenden zur Last zu fallen.
- Die Wahrnehmung von Würdeverlust durch Pflegebedürftigkeit (z. B. Inkontinenz).
Der Wunsch nach Suizidassistenz fungiert hier oft als Versuch, die Kontrolle über das eigene Sterben zurückzugewinnen.
Zwischen Abgrenzung und Begleitung
Das Kölner SAPV-Team vertritt eine klare Position: Suizidassistenz ist kein Teil des eigenen Leistungsangebots. Dennoch endet die Versorgung nicht mit dem Äußern des Wunsches. Die Studie zeigt ein Spannungsfeld auf, das jedes Team für sich klären muss:
- Kommunikation: Wie informiert man neutral, ohne den Wunsch zu werten oder sich (unfreiwillig) zum Gehilfen zu machen?
- Präsenz: Wie reagiert das Team auf die Bitte, bei der Durchführung anwesend zu sein? (Das Kölner Team lehnt dies konsequent ab).
- Nachsorge: Wer ist für die Angehörigen da, wenn der assistierte Suizid vollzogen wurde? Hier zeigt sich eine Finanzierungslücke, da psychosoziale Leistungen im SAPV-Rahmenvertrag oft nicht adäquat abgebildet sind.
Leitfragen für die Praxis
Die Autoren leiten aus den Fällen wichtige Fragen ab, die Teams zur Orientierung nutzen können:
- Wie gehen wir mit dem Wunsch um, wenn er als „Anspruch“ formuliert wird?
- Welche Rolle nehmen wir im Prozess der Vorbereitung ein (z. B. Bereitstellung von Unterlagen)?
- Wie gestalten wir den Abschied und die Entlassung aus der SAPV am Tag X?
Im Ergebnis verdeutlicht die Studie: Auch wenn die Durchführung der Suizidassistenz abgelehnt wird, bleibt das Team in der moralischen und versorgungspraktischen Pflicht. Es braucht strukturierte Fallbesprechungen und Supervision, um „Moral Distress“ – also das Gefühl, gegen eigene Werte zu handeln oder nicht ausreichend helfen zu können – abzufedern.
Zum weiterlesen
Hier geht es zur ausführlichen Publikation der Studie „Wunsch nach Suizidassistenz in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) – Eine Fallserie und Implikationen für das Team“ https://shorturl.at/ra0s5
