Ratgeber: So sichern Sie die Hospizförderung für Ihr Team!
Die Begleitung sterbenskranker Menschen ist eine besonders wertvolle und anspruchsvolle Aufgabe, die in den meisten Fällen bei ambulanten Hospizdiensten von ehrenamtlichen Hospizbegleitern übernommen wird. Um diese essenzielle Arbeit sicherzustellen, gibt es gesetzliche Regelungen zur Hospizförderung, die ambulanten Diensten finanzielle Stabilität geben. Doch die Anforderungen sind komplex und können schnell zu Problemen führen, wenn man sie nicht genau kennt.
Der Fall des Ambulanten Hospizdienstes (AHD) Ottweiler zeigt eindrücklich, wie die Förderung trotz jahrzehntelanger, guter Arbeit plötzlich wegfallen kann. Der Dienst, der seit 23 Jahren unzählige Menschen begleitet hat, verlor seine Förderung, weil er eine neue, rückwirkend eingeführte Personalvorgabe nicht rechtzeitig erfüllen konnte.
Deshalb hier eine Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte für einen Hospizförderantrag.
1. Die zentralen Voraussetzungen für Ihre Fachkräfte
Die personellen Mindestvoraussetzungen sind der wichtigste Punkt, den Sie beachten müssen. Ein ambulanter Hospizdienst muss eine oder mehrere Fachkräfte beschäftigen, die die ständige fachliche Verantwortung tragen. Der Mindest-Stellenumfang beträgt dabei 0,5 Vollzeitäquivalenz (VZÄ).
Ihre Fachkraft muss drei zentrale Kriterien erfüllen:
- Berufliche Qualifikation: Die Person muss über eine anerkannte berufliche Qualifikation verfügen.
- Berufserfahrung: Eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Bereich Palliative Care ist nachzuweisen.
- Weiterbildung: Die Fachkraft muss eine anerkannte Palliative-Care-Weiterbildung abgeschlossen haben.
Wichtig: Der AHD Ottweiler fiel aus der Förderung, weil die vorgesehene Fachkraft diese Weiterbildung noch nicht abgeschlossen hatte. Auch wenn eine Person diese Kurse gerade absolviert, erfüllt sie die Voraussetzungen erst nach dem Abschluss. Die Förderrichtlinien sind hier sehr streng.
2. Was tun bei personellen Engpässen?
Personelle Ausfälle oder ein Fachkräftemangel können jeden Dienst treffen. Der Fall Ottweiler zeigt, wie wichtig es ist, einen Plan B zu haben, bevor es zu spät ist.
- Frühzeitige Kooperationen: Sie können die Fördervoraussetzungen auch durch eine Kooperation mit einem anderen Hospizdienst erfüllen. Eine gemeinsame Fachkraft kann für beide Dienste zuständig sein, solange die Gesamtzahl der Ehrenamtlichen bei Beginn der Kooperation 50 nicht überschreitet.
- Anerkennung neuer Fachkräfte: Wenn eine Fachkraft den Dienst verlässt, muss die neue Person die geforderten Qualifikationen sofort erfüllen. Es gibt keine Übergangsfristen, in denen die Förderung weiterläuft, während die neue Fachkraft ihre Weiterbildungen nachholt.
- Beratung nutzen: Bei Unsicherheiten oder drohendem Wegfall der Förderung sollten Sie sich frühzeitig an die ServicePoints des vdek wenden. In Einzelfällen können dort Sonderregelungen getroffen werden.
Der AHD Ottweiler plant, die Förderung ab Oktober 2026 wieder aufzunehmen, nachdem die geplante Fachkraft ihre Ausbildung abgeschlossen hat. Bis dahin ist der Dienst jedoch dringend auf Spenden angewiesen, um seine wertvolle Arbeit fortsetzen zu können.
Zum Weiterlesen
Ottenweiler Hospizdienst benötigt Hilfe:
https://www.wochenspiegelonline.de/news/detail/hozpizdienst-braucht-hilfe