Assistierter Suizid

Präsidentin der DGP fürchtet Trend zu mehr assistierten Suiziden

Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe 2020 aufgehoben. Seitdem dürfen Sterbehilfevereine wieder tätig sein. Das Gericht betonte, der Suizid sei ein grundlegendes Freiheitsrecht – wenn er denn dauerhaft und frei entschieden worden sei. Der Staat dürfe allerdings ein Schutzkonzept mit Beratung und Hilfsangeboten entwickeln. Entsprechende gesetzliche Regelungen sind allerdings im Bundestag gescheitert. Derzeit gibt es neue überparteiliche Anstrengungen für einen gesetzlichen Rahmen.

Im Rahmen eines SZ-Gesundheitsforum der Süddeutschen Zeitung (SZ) wies die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), Claudia Bausewein, im April diesen Jahres auf einen Trend zu immer mehr assistierten Selbsttötungen in Deutschland hin. „Es wird teilweise proaktiv Werbung für den assistierten Suizid gemacht. Es ist zu befürchten, dass dies ein Geschäftsmodell ist“, sagte die Direktorin der Klinik für Palliativmedizin der Universität München.

Und der Tod flüsterte zum Leben

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Es gebe in Deutschland Sterbehilfeorganisationen, die Wartezeiten und Regularien hätten, um die Freiverantwortlichkeit eines Suizids sicherzustellen, erklärte Bausewein. „Aber ich sehe auch mit Sorge, dass es neuere Organisationen gibt, bei denen es keine Mitgliedschaften mehr braucht, die Wartezeiten zwischen Antrag und Durchführung sehr kurz sind und die Kosten höher. Da entwickelt sich eine Dynamik, die ich für bedenklich halte.“

Zudem wissen wir viel zu wenig über die Motive und die Umstände. Assistierter Suizid muss zwar als solcher auf der Todesbescheinigung vermerkt werden, aber das wird nicht systematisch ausgewertet führte sie aus. Bausewein wies auch darauf hin, dass die Zahlen kontinuierlich steigen. Nicht alle Sterbehilfeorganisationen veröffentlichen ihre Zahlen. In der Schweiz sind schon jetzt zwei Prozent aller Todesfälle assistierter Suizid. Die Präsidentin der DGP geht davon aus, dass wir in Deutschland auf mindestens 10 000 bis 15 000 solcher Fälle pro Jahr kommen werden.

Manche Organisationen nähmen 7.000 oder gar 12.000 Euro für einen assistierten Suizid, kritisierte die Medizinerin. „Und wenn sie Gewinn daraus ziehen, haben sie vielleicht auch einen stärkeren Impuls, jemanden in diese Richtung zu beraten und die Freiverantwortlichkeit höher einzuschätzen, als dies jemand ohne finanzielle Interessen täte.“

Ursprünglich sei sie gegen ein Gesetz zur Suizidbeihilfe gewesen sagte Frau Prof. Bausewein, weil sie eine Normalisierung befürchtet habe. Nun räumt sie ein, dass diese im Grunde bereits stattfindet. Sie plädiert daher für ein Gesetz, das einen Rahmen schafft und ein verpflichtendes Register zur besseren Übersichtlichkeit einführt. Darüber hinaus fordert sie ein Werbeverbot und Vorschriften, wie beispielsweise die Erstellung von mindestens zwei Gutachten. Im Übrigen müsse Assistierter Suizid zwar schon auf der Todesbescheinigung vermerkt werden, aber das werde leider nicht systematisch ausgewertet. Wenn dann nicht alle Sterbehilfeorganisationen ihre Zahlen veröffentlichten fehlt es an Übersichtlichkeit.

Zum Weiterlesen

https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/sterbehilfe-palliativmedizin-deutschland-recht-praxis-li.3469388

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