Ehrenamtspauschalen

Ehrenamtspauschalen steigen ab 1.1.2026

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Seit dem 1. Januar 2026 wurde die Ehrenamtspauschale von bislang 840 Euro auf 960 Euro pro Jahr angehoben. Gleichzeitig steigt die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro jährlich. Diese Anpassungen sind Teil des Steueränderungsgesetzes 2025, das bereits vom Bundestag beschlossen wurde. Beide Pauschalen ermöglichen es, Aufwandsentschädigungen für bestimmte Tätigkeiten steuer- und sozialversicherungsfrei zu erhalten, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

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ISBN 978-3-94652743-5

Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtspauschale?

Für Tätigkeiten in Hospizen, auf Palliativstationen und in SAPV‑Teams ist zunächst wichtig zu unterscheiden, ob eher die Übungsleiterpauschale oder die Ehrenamtspauschale greift. Die Übungsleiterpauschale kommt in der Regel dann zum Einsatz, wenn Menschen unmittelbar betreut, begleitet, angeleitet oder gepflegt werden, etwa in der Sterbe‑ und Trauerbegleitung oder bei qualifizierten Betreuungsangeboten. Die Ehrenamtspauschale erfasst dagegen „allgemeine“ ehrenamtliche Mitarbeit, zum Beispiel im Bereich Organisation, Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Fahrdienste oder Vereins‑ und Gremienarbeit im Hospizträger.

Für viele Hospizbegleiterinnen kann deshalb die Übungsleiterpauschale relevant sein, wenn es um die direkte Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen sowie deren Angehörige geht. Wer hingegen vor allem im Büro mithilft, Telefon‑ oder Empfangsdienste übernimmt, Veranstaltungen organisiert oder sich in Vorstand und Arbeitsgruppen engagiert, fällt typischerweise unter die Ehrenamtspauschale. Wichtig: Für ein und dieselbe konkrete Tätigkeit darf nur eine der beiden Pauschalen genutzt werden – bei verschiedenen klar getrennten Tätigkeiten können Pauschalen aber nebeneinander anwendbar sein.

Voraussetzungen für die Nutzung der Pauschalen

Grundsätzlich müssen alle Tätigkeiten, die über Übungsleiter‑ oder Ehrenamtspauschale vergütet werden, nebenberuflich ausgeübt werden. Das bedeutet: Sie dürfen nicht den Hauptberuf ersetzen und sollten zeitlich deutlich unter dem Umfang einer Vollzeitstelle liegen. Außerdem müssen sie für einen gemeinnützigen, kirchlichen oder öffentlich‑rechtlichen Träger erfolgen, zum Beispiel einen Hospizverein, einen Wohlfahrtsverband oder ein Krankenhaus mit Hospizdienst.

Entscheidend ist auch, dass es sich tatsächlich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt und nicht um ein reguläres Arbeitsverhältnis. Wer für dieselbe Aufgabe bereits Lohn aus einer Anstellung oder einem Minijob erhält, kann hierfür nicht zusätzlich die Pauschale nutzen. Die jeweilige Aufgabe muss dem ideellen Zweck des Trägers dienen – im Hospizkontext also insbesondere der Begleitung, Unterstützung und Organisation rund um die Hospizarbeit. Außerdem ist zu beachten, dass alle Aufwandsentschädigungen aus verschiedenen Ehrenämtern zusammengerechnet werden, um zu prüfen, ob die jeweiligen Höchstbeträge überschritten sind.

Konkrete Schritte für Ehrenamtliche

  • Klärung der Einstufung: Sprechen Sie Ihre Koordinatorin oder Ihren Träger an und klären Sie, ob Ihre konkrete Tätigkeit als Übungsleiter‑/Betreuer‑Tätigkeit (z.B. direkte Sterbebegleitung) oder als „allgemeines Ehrenamt“ (z.B. Büro, Fahrdienst, Gremienarbeit) eingestuft wird. Bitten Sie um eine kurze schriftliche Beschreibung.
  • Dokumentation der Vereinbarung: Achten Sie darauf, dass in Ihrer Ehrenamtsvereinbarung oder Einsatzvereinbarung festgehalten ist, auf welcher Grundlage die Aufwandsentschädigung gezahlt wird (Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtspauschale) und in welcher Höhe dies geplant ist.
  • Bescheinigung für die Steuer: Bitten Sie den Träger zum Jahresende um eine einfache Bescheinigung über die erhaltenen Aufwandsentschädigungen, aus der Art der Tätigkeit und der genutzte Freibetrag hervorgehen. Diese Bescheinigung hilft Ihnen bei der Steuererklärung.
  • Eigene Beträge im Blick behalten: Prüfen Sie, ob Sie noch andere Ehrenämter mit Aufwandsentschädigungen ausüben, und behalten Sie die Gesamtsumme im Jahr im Blick, damit die Freibeträge nicht versehentlich überschritten werden.
  • Bei Unklarheiten Beratung nutzen: Wenn Sie unsicher sind, welche Pauschale für Ihre Rolle passt oder wie Sie die Beträge in der Steuererklärung angeben, kann eine Beratung bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer steuerlichen Beratungsperson sinnvoll sein.

So können Hospizmitarbeiterinnen die Erhöhung der Ehrenamtspauschale ab 2026 bestmöglich nutzen und gleichzeitig sicherstellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt sind.

Empfohlene Musterverträge zum Download

Mehrere seriöse Quellen bieten Musterverträge für die Ehrenamtspauschale als kostenlose PDFs oder Word-Dateien an. Diese Vorlagen enthalten typischerweise Klauseln zu Tätigkeitsbeschreibung, Pauschale (aktuell bis 840 €, ab 2026 dann 960 €), steuerlicher Einordnung (§ 3 Nr. 26a EStG), Haftung, Kündigung und Nebenberuflichkeit.

Tipps zur Anpassung für Hospizkontext

Passen Sie die Vorlage an Ihre Hospiztätigkeit an: Ergänzen Sie unter Tätigkeit z.B. „ehrenamtliche Unterstützung im Büro/Fahrdienst/Sterbebegleitung“ und spezifizieren Sie die Pauschale (z.B. „monatlich 80 €, max. 960 €/Jahr ab 2026 gem. § 3 Nr. 26a EStG“). Fügen Sie bei Bedarf Übungsleiterpauschale hinzu und lassen Sie den Träger (Koordinatorin/Vorstand) mitunterschreiben.dhpv+2

Laden Sie die Datei herunter, füllen Sie Platzhalter aus und besprechen Sie sie mit Ihrem Träger – so haben Sie eine steuerlich sichere Basis für die Erhöhung ab 2026.freiwilligen-agentur-leipzig+1

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  1. https://bernhard-assekuranz.com/fileadmin/user_upload/files/pdf/Vertrag_zur_Ehrenamtspauschale_fuer_e.V._-_Musterdokumente_fuer_Vereine_-_ehrenamt24.pdf
  2. https://www.ehrenamt24.de/fileadmin/user_upload/Dokumente_von_e24/Muster_und_Vorlagen/Ehrenamtspauschale_Vereinbarung_-_Muster_und_Vorlagen_fuer_Vereine_-_ehrenamt24.pdf
  3. https://freiwilligen-agentur-leipzig.de/wp-content/uploads/2024/06/Engagementvereinbarung_Muster_2024.pdf
  4. https://akd-ekbo.de/wp-content/uploads/Muster-Ehrenamtsvertrag-09.2024.pdf
  5. https://www.lsvs.de/fileadmin/user_upload/Service/Service_fuer_Vereine/Downloads/Ehrenamt_und_Mitarbeiter/Ehrenamtsvertrag_Stand_28.02.2024.docx
  6. https://frag-amu.de/mustervertrag-ehrenamtspauschale/
  7. https://www.sport-fuer-sachsen.de/files/user_upload/Ehrenamtsvertrag_Muster_neu.pdf
  8. https://deutsches-ehrenamt.de/app/uploads/2024/12/Vorlage_Abrechnung_Ehrenamtspauschale.pdf
  9. https://www.ehrenamt-pb.de/warum-ehrenamt/vorlagen-und-formulare/
  10. https://www.dhpv.de/files/public/themen/20201029_Mustervertrag_Begleitvereinbarung_m_final.pdf

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