„Reerdigung“ könnte dritte Bestattungsart in werden

Bestattungsrecht in Schleswig-Holstein

Während Sachsen-Anhalt sein Bestattungsrecht liberalisiert hat, bahnt sich im Norden Deutschlands eine mögliche Premiere an. Die sogenannte Reerdigung soll als eigenständige, dritte Bestattungsart dauerhaft und flächendeckend erlaubt werden.

Dass sich im Kieler Landtag alle Fraktionen (CDU, Grüne, SPD, FDP und SSW) für einen gemeinsamen Gesetzesantrag zusammenschließen, ist eine Seltenheit – unterstreicht jedoch den gesellschaftlichen Wunsch nach modernen, ökologisch orientierten Alternativen am Lebensende. Die erste Lesung des Antrags fand am 6. Mai 2026 statt.

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ISBN 978-3-941251-89-2

Was ist eine Reerdigung überhaupt?

Bei dieser Methode wird der Verstorbene in einem speziellen Kokon auf pflanzliche Substrate gebettet. Innerhalb von 40 Tagen verwandeln natürliche Mikroorganismen den Körper in weiche, nährstoffreiche Humuserde. Diese Erde wird anschließend auf einem Friedhof beigesetzt. Fossile Brennstoffe oder klassische Särge werden dabei nicht benötigt. Nach einer mehrjährigen, erfolgreichen Testphase bescheinigten Rechtsmediziner der Universität Leipzig dem Verfahren absolute Sicherheit für Mensch und Umwelt.

Einbettungszeremonie im Memorium mit dem KOKOON in der Trauerhalle https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0

Ländervergleich: Wer erlaubt was?

Die deutsche Bestattungslandschaft wird durch den Föderalismus zunehmend bunter, aber auch unübersichtlicher. Ein Blick auf die unterschiedlichen Wege der Bundesländer zeigt deutliche Unterschiede:

  • Schleswig-Holstein wird voraussichtlich das erste Bundesland sein, das die Reerdigung als eine ökolologische Form der Bestattung vollends legalisiert. Zudem behält der Norden eine „Experimentierklausel“ im Gesetz, um auch in Zukunft offen für neue Bestattungsentwicklungen zu bleiben.
  • Sachsen-Anhalt hat sich bei seiner jüngsten Reform gegen die Reerdigung als Standardverfahren entschieden. Dafür geht das Land einen anderen, bundesweit einmaligen Schritt: Es erlaubt als erstes Land die Teilung der Asche (bis zu 5 Gramm), damit Angehörige Erinnerungsschmuck anfertigen lassen können.
  • In Nordrhein-Westfalen & anderen Bundesländern scheitern alternative Methoden wie die Reerdigung bislang strikt am bestehenden Recht. Ministerien argumentieren oft mit traditionellen Fristen oder unklaren Gesundheitsrisiken, weshalb dort weiterhin nur die klassische Erd- oder Feuerbestattung zulässig ist.

Fazit: Der Trend zur individuellen und umweltfreundlichen Bestattung ist offensichtlich unaufhaltsam. Während Angehörige in Sachsen-Anhalt künftig ein Stück Asche als Diamant bei sich tragen dürfen, oder Tuchbestattungen möglich sind, können Menschen in Schleswig-Holstein bald ohne Sarg naturnah in neue Erde verwandelt werden.

Zum Weiterlesen

https://www.landtag.ltsh.de/presseticker/2026-04-24-12-47-55-0837

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