Fokus Patientenwille

Neue Richtlinie zur Hospiz- und Palliativversorgung

Am 26. März 2026 hat der Medizinische Dienst Bund die aktualisierte Richtlinie zur Begutachtung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) und stationären Hospizversorgung veröffentlicht. Diese ist bereits seit dem 27. März 2026 in Kraft und markiert einen wichtigen Meilenstein für unsere tägliche Arbeit.

Was ändert sich für die Praxis?

Die Neufassung ist keine bloße Formalität, sondern eine notwendige Anpassung an die aktuellen rechtlichen Rahmenverträge (SAPV & stationäre Hospize).

Einen besonderen Stellenwert nimmt in der neuen Richtlinie die Palliativversorgung im Kindes- und Jugendalter ein. Erweiterte medizinische Möglichkeiten haben in den vergangenen Jahren zum Teil zu einer deutlichen Lebensverlängerung bei schwerstkranken Kindern und Jugendlichen geführt und damit zugleich die Anforderungen an eine spezialisierte, entwicklungsgerechte und familienzentrierte Palliativversorgung erheblich verändert. Diesem Wandel trägt die Richtlinie in ihren spezifischen Abschnitten ausdrücklich und mit besonderer Sorgfalt Rechnung.

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

  • Der „Perspektivwechsel“ im Fokus: Die Richtlinie verankert den Vorrang der Symptomlinderung und Lebensqualität vor der Heilungsorientierung. Der Wille der Versicherten ist nun das unumstrittene Leitprinzip.
  • Besonderer Schutz für Kinder & Jugendliche: Die spezifischen Anforderungen an eine entwicklungsgerechte und familienzentrierte Versorgung schwerstkranker junger Menschen wurden präzisiert und gestärkt.
  • Interdisziplinäre Klarheit: Die Aufgaben zwischen ärztlichem Dienst und Pflegefachkräften sind nun schärfer abgestimmt, um eine nahtlose, fachübergreifende Versorgung zu garantieren.
  • Qualitätssicherung: Die Qualifikationsanforderungen für Pflegefachpersonen in der Palliativversorgung wurden detailliert herausgearbeitet.

Warum Sie jetzt reinlesen sollten: Die Richtlinie definiert die Kriterien, nach denen die Leistungen in der SAPV und stationären Hospizen künftig begutachtet werden. Sie bietet mehr Sicherheit in der Argumentation gegenüber Leistungsträgern und stärkt die Rolle der Pflege im multiprofessionellen Team.

Zum Weiterlesen:

Hier geht es zur neuen Richtlinie für SAPV und stationäre Hospize:https://shorturl.at/Xc4VT

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