Niederlande und die Sterbehilfe

 

Auch in den Niederlanden ist nach bestimmten Kriterien Sterbehilfe möglich. Ein neues Gerichtsurteil des obersten Gerichtshof der Niederlande hat nun in für Aufsehen gesorgt.

Der Fall in Kürze:  Eine 74jährige Niederländerin erbat sich von ihrer Ärztin ein todbringendes Medikament, mit der Begründung, sie wolle sich euthanasieren, wenn sie die Zeit für reif hielte. Diese Äußerung war auch schriftlich erfolgt.

Dann erkrankte die Frau an Demenz. Die Angehörigen berichteten, dass es bei der Frau Momente gab, in denen sie behauptete, sterben zu wollen.  Kurz darauf hatte sie dies aber wieder vergessen.

Die Ärztin sprach mit den Angehörigen, dem Pflegepersonal, dem Hausarzt und zwei weiteren Fachärzten. Daraufhin leitete sie den Tod ein. Die Ärztin wurde des Mordes angeklagt und nun freigesprochen.

Die Fragestellung des Prozesses war, ob im Falle einer schweren Erkrankung auf den ausdrücklichen und bewussten Willen des betroffenen Menschen verzichtet werden kann. Das Gericht bejahte in diesem Fall diese Frage, Voraussetzung sei aber eine Patientenverfügung , die diesen Fall vorsieht und aus der Zeit vor der Erkrankung stammt. Dies löste auch in den Niederlanden eine heftige Diskussion aus, denn auch in den Niederlanden steigt die Zahl Menschen, die auf eigenen Wunsch Euthanasie in Anspruch genommen haben. Theo Boer, Professor für Gesundheitsethik in Groningen, sagte in einem Zeitungsinterview, dass er die steigende Zahl sehr kritisch sehe: „Ich glaube, man kann ohne Zweifel sagen, dass das Angebot die Nachfrage erzeugt hat.“ Das muss auch uns zu denken geben.

2019 wurden in den Niederlanden 6 361 Menschen auf eigenen Wunsch Sterbehilfe gewährt. In über 95% der Fälle wurden die Betroffenen von einem Arzt auf Verlangen getötet, bei ca. 4% assistierte der Arzt beim Suizid. In 160 Fällen davon wurde eine beginnende Demenz als Grund für den Sterbewunsch angegeben.