Sterbehilfe-Debatte

Sterbehilfe-Debatte

Es klingt wie ein Anachronismus: Während in der Corona-Pandemie die ganze Welt sich tagtäglich in Praxen, Kliniken, Altenheimen und zuhause mit dem Erhalt des Lebens beschäftigt und wir dafür auch eine Einschränkung unseres gewohnten Lebens hinnehmen, versuchen einige ein Mehr an Selbsttötung voranzutreiben.

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum § 217 StGB schweigt der Bundesgesundheitsminister zu diesem Thema, während viele andere Ihre Stimmen erheben.

Nun gab Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, Professor für theologische Ethik und Mitglied des Deutschen Ethikrates dem Kölner Domradio ein Interview. Fakt wäre, dass (heute) Sterbehilfeorganisationen gewerbemäßig Hilfen zur Selbsttötung anbieten können, ohne dass es weiterer Voraussetzungen bedürfe. Sterbehilfeorganisationen könnten, so der Professor weiter, auch in kirchliche Einrichtungen kommen und dort ihre Dienste anbieten…derzeit könnten Sterbehilfe-Organisationen mehr oder minder frei walten.

Lob-Hüdepohl beurteilte die Situation als sehr prekär, denn nun sei die Zuhilfenahme dieser Dienste ein Grundrechtsanspruch – und dieser gelte auch in den Einrichtungen der Altenhilfe. Die Kirche müsse nun klären, wie sie mit dieser Situation zurechtkomme.

Und  Gesetzgeber und Bundesgesundheitsminister schweigen.