NRW macht Ernst – Einzelzimmerquote bindend seit dem 1. August 2018

 

Vor 15 Jahren wurde sie beschlossen, nun trat sie in Kraft – die Einzelzimmerquote in  Nordrhein-Westfalen. Was bedeutet das? Seit dem 1. August diesen Jahres „dürfen“ stationäre Einrichtungen der Altenpflege nur noch maximal 20 Prozent Ihrer Zimmer mit zwei Personen belegen, neue Einrichtungen dürfen gar keine Doppelzimmer mehr führen. NRW-Gesundheitsminister Laumann sieht in der strengen Einzelzimmerquote einen wichtigen Beitrag, die Privatsphäre bei pflegebedürftigen Menschen zu wahren.

Aber über 500 Einrichtungen genügen dieser Vorgabe nicht. Bei 400 davon wird nun eine Wiederbelegungssperre angeordnet. Damit fallen in NRW 5559 Heimplätze weg. Fünf Einrichtungen mit knapp 200 Betten werden aus wirtschaftlichen Gründen ihre Tätigkeit einstellen, 76 Einrichtungen werden auf die Förderung durch das Pflegewohngeld verzichten und können somit ihre Einrichtungen bis 2023 weiterführen. Ein kleiner Teil der Häuser wird die Zimmer für die Kurzzeitpflege nutzen.

Ein Engpass, so das zuständige Ministerium, würde dadurch nicht entstehen.